Pfändungsrechner 2026/2027: so viel bleibt dir sicher
Der Pfändungsrechner zeigt dir in Sekunden, wie viel von deinem Nettoeinkommen gepfändet werden darf und wie viel dir auf jeden Fall bleibt. Er rechnet mit den amtlichen Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO, die vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 gelten. Kostenlos, ohne Anmeldung, und deine Zahlen verlassen nie deinen Browser.
Stand: 1. Juli 2026, gültig bis 30. Juni 2027Deine Angaben
Monatliches Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten
Unterhaltsberechtigt sind zum Beispiel Kinder und Ehepartner, denen du tatsächlich Unterhalt zahlst. Dein Netto findest du auf der Gehaltsabrechnung, oder du berechnest es mit einem Brutto Netto Rechner.
Ergebnis
Nach der amtlichen Pfändungstabelle 2026/2027
Dein Einkommen liegt unter der Freigrenze. Es darf nichts gepfändet werden.
Was der Rechner rechnet
Grundlage ist § 850c der Zivilprozessordnung und die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 im Bundesgesetzblatt. Vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 gilt: 1.587,40 Euro netto im Monat sind grundsätzlich unpfändbar. Zahlst du Unterhalt, erhöht sich dieser Grundfreibetrag um 597,42 Euro für die erste und um je 332,83 Euro für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Vom Einkommen über der Freigrenze darfst du zusätzlich einen Teil behalten: drei Zehntel ohne Unterhaltspflichten, fünf Zehntel mit einer Person, und je ein weiteres Zehntel bis zur fünften Person. Erst was über dem Höchstbetrag von 4.866,30 Euro liegt, ist voll pfändbar.
Warum 1.587,40 Euro, aber Pfändung erst ab 1.590 Euro?
Diese beiden Zahlen verwirren viele, und selbst bekannte Ratgeberseiten bringen sie durcheinander. Beide sind richtig: 1.587,40 Euro ist der gesetzliche Grundfreibetrag. Für die Berechnung wird dein Netto aber immer auf volle 10 Euro abgerundet (§ 850c Abs. 5 ZPO). Die amtliche Tabelle arbeitet deshalb in Stufen von 10 Euro, und die erste Stufe mit einem pfändbaren Betrag beginnt bei 1.590 Euro. Dort sind es genau 1,82 Euro. Wer 1.589 Euro netto verdient, wird auf 1.580 Euro abgerundet und liegt damit unter der Freigrenze: nichts ist pfändbar.
Drei Beispiele nach der Tabelle 2026/2027
Alle Stufen von 1.590 bis 4.860 Euro stehen in der vollständigen Pfändungstabelle 2026/2027.