Pfändungsrechner 2026/2027: so viel bleibt dir sicher

Der Pfändungsrechner zeigt dir in Sekunden, wie viel von deinem Nettoeinkommen gepfändet werden darf und wie viel dir auf jeden Fall bleibt. Er rechnet mit den amtlichen Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO, die vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 gelten. Kostenlos, ohne Anmeldung, und deine Zahlen verlassen nie deinen Browser.

Stand: 1. Juli 2026, gültig bis 30. Juni 2027

Deine Angaben

Monatliches Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten

Unterhaltsberechtigt sind zum Beispiel Kinder und Ehepartner, denen du tatsächlich Unterhalt zahlst. Dein Netto findest du auf der Gehaltsabrechnung, oder du berechnest es mit einem Brutto Netto Rechner.

Ergebnis

Nach der amtlichen Pfändungstabelle 2026/2027

Dir bleiben mindestens
2.200,00 €
im Monat
Pfändbar
0,00 €
geht an den Gläubiger
Deine Freigrenze
1.587,40 €
Grundfreibetrag
Pfändungsquote
0 %
Anteil am Netto
Tabellenstufe
2.200 €
Netto auf volle 10 € abgerundet
bleibt dirpfändbar

Dein Einkommen liegt unter der Freigrenze. Es darf nichts gepfändet werden.

Was der Rechner rechnet

Grundlage ist § 850c der Zivilprozessordnung und die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 im Bundesgesetzblatt. Vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 gilt: 1.587,40 Euro netto im Monat sind grundsätzlich unpfändbar. Zahlst du Unterhalt, erhöht sich dieser Grundfreibetrag um 597,42 Euro für die erste und um je 332,83 Euro für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person. Vom Einkommen über der Freigrenze darfst du zusätzlich einen Teil behalten: drei Zehntel ohne Unterhaltspflichten, fünf Zehntel mit einer Person, und je ein weiteres Zehntel bis zur fünften Person. Erst was über dem Höchstbetrag von 4.866,30 Euro liegt, ist voll pfändbar.

pfändbar = (Netto abgerundet auf volle 10 €, abzüglich Freigrenze) × Gläubigeranteil in Zehnteln

Warum 1.587,40 Euro, aber Pfändung erst ab 1.590 Euro?

Diese beiden Zahlen verwirren viele, und selbst bekannte Ratgeberseiten bringen sie durcheinander. Beide sind richtig: 1.587,40 Euro ist der gesetzliche Grundfreibetrag. Für die Berechnung wird dein Netto aber immer auf volle 10 Euro abgerundet (§ 850c Abs. 5 ZPO). Die amtliche Tabelle arbeitet deshalb in Stufen von 10 Euro, und die erste Stufe mit einem pfändbaren Betrag beginnt bei 1.590 Euro. Dort sind es genau 1,82 Euro. Wer 1.589 Euro netto verdient, wird auf 1.580 Euro abgerundet und liegt damit unter der Freigrenze: nichts ist pfändbar.

Drei Beispiele nach der Tabelle 2026/2027

2.000 € netto, keine Unterhaltspflichten: Die Freigrenze ist 1.587,40 €. Vom Rest sind sieben Zehntel pfändbar: 288,82 € gehen an den Gläubiger, 1.711,18 € bleiben dir.
2.500 € netto, 1 unterhaltsberechtigte Person: Die Freigrenze steigt auf 2.184,82 €. Von den 315,18 € darüber ist die Hälfte pfändbar: 157,59 €, dir bleiben 2.342,41 €.
3.000 € netto, 2 unterhaltsberechtigte Personen: Freigrenze 2.517,65 €, davon über der Grenze 482,35 €, pfändbar sind vier Zehntel: 192,94 €, dir bleiben 2.807,06 €.

Alle Stufen von 1.590 bis 4.860 Euro stehen in der vollständigen Pfändungstabelle 2026/2027.

Ratgeber zur Pfändung

Häufige Fragen zur Pfändung

Wie viel darf ab Juli 2026 gepfändet werden?
1.587,40 Euro netto im Monat sind grundsätzlich unpfändbar, gepfändet wird erst ab 1.590 Euro netto. Mit Unterhaltspflichten liegt die Grenze höher: 2.184,82 Euro mit einer Person, 2.517,65 Euro mit zwei. Erst ab 4.866,30 Euro netto ist der übersteigende Betrag voll pfändbar.
Zählt mein Ehepartner als unterhaltsberechtigte Person?
Ja, wenn du ihm tatsächlich Unterhalt gewährst. Das gilt auch für Kinder, denen du Unterhalt zahlst, egal ob sie bei dir wohnen. Verdient der Partner selbst gut, kann das Gericht ihn auf Antrag des Gläubigers bei der Berechnung unberücksichtigt lassen.
Ist Weihnachtsgeld pfändbar?
Bis 795 Euro ist Weihnachtsgeld ab Juli 2026 unpfändbar, nur der Teil darüber zählt zum pfändbaren Einkommen. Mehr dazu im Ratgeber Lohnpfändung.
Gilt der Rechner auch für die Kontopfändung?
Nein, auf dem Konto gelten eigene Regeln. Dort schützt nur ein P-Konto dein Existenzminimum: ab Juli 2026 automatisch 1.590 Euro im Monat, mit Bescheinigung mehr. Die Details stehen im Ratgeber P-Konto.
Woher kommen die Zahlen?
Aus der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt. Die Freigrenzen werden jedes Jahr zum 1. Juli an den steuerlichen Grundfreibetrag angepasst. Dieser Rechner ist auf dem Stand vom 1. Juli 2026 und gilt bis 30. Juni 2027.
Speichert der Rechner meine Daten?
Nein. Die Berechnung läuft komplett in deinem Browser. Dein Einkommen und deine Angaben werden nicht an einen Server geschickt und nirgends gespeichert.